Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unter den Linden 18, 21435 Stelle |
Telefon: | 041746128 |
Fax: | 041746160 |
E-Mail: | info@gemeindestelle.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 04171657116 |
Fax: | 04171657168 |
E-Mail: | parchatka@stadt-winsen.de |
Anschrift: | Kirchstraße 11, 21218 Seevetal |
Telefon: | 0410555219 |
Fax: | 04105551219 |
E-Mail: | a.mueller@seevetal.de |
Anschrift: | Niedersachsenplatz 5, 21266 Jesteburg |
Telefon: | 04183974717 |
Fax: | 04183974729 |
E-Mail: | finanzen-jesteburg@lkharburg.de |
Anschrift: | Bremer Straße 42, 21224 Rosengarten |
Telefon: | 04108433329 |
Fax: | 04108433339 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-rosengarten.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 21271 Hanstedt |
Telefon: | 0418480342 |
Fax: | 0418480349 |
E-Mail: | samtgemeinde@hanstedt.de |
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Die Gemeinde an der Elbe befindet sich auf der Geest. Die urkundliche Ersterwähnung von Stelle wird auf das Jahr 1197 datiert. Der historische Ortskern von Stelle lädt mit vielen alten Bauwerken zum Besuch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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