Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Harburger Str. 120, 29614 Soltau |
Telefon: | 051154699300 |
Fax: | 051154699399 |
E-Mail: | poststelle.za-soltau@zoll.bund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Max-Planck-Str. 7, 27283 Verden |
Telefon: | 051154699600 |
Fax: | 051154699699 |
E-Mail: | poststelle.za-verden@zoll.bund.de |
Anschrift: | Sägemühlenstr. 4, 29221 Celle |
Telefon: | 051154699800 |
Fax: | 051154699899 |
E-Mail: | poststelle.za-celle@zoll.bund.de |
Anschrift: | Gebrüder-Heyn-Str. 8, 21337 Lüneburg |
Telefon: | 051154699700 |
Fax: | 051154699799 |
E-Mail: | poststelle.za-lueneburg@zoll.bund.de |
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Soltau im Heidekreis liegt in der Lüneburger Heide am Fluss Böhme. Schon im Jahre 936 wurde Soltau erstmals als "Curtis Salta" urkundlich erwähnt, als König Otto der Große das Erbgut Soltau dem Stift...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Zollbehörden sind örtliche Bundesfinanzbehörden, die innerhalb der Bundeszollverwaltung den Hauptzollämtern unterstehen.
Zollämter haben zwei wesentliche Zuständigkeitsbereiche: die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung. Die Einfuhrabfertigung umfasst u. a. Aufgaben der Warenerfassung, Berechnung der Einfuhrabgaben sowie die Annahme und Prüfung der Zollanmeldung.
Die untere Verwaltungsstufe und zugleich die örtlichen Behörden der Hauptzollämter mit Zollfahndungsämtern und Zollämtern. Auf der mittleren Verwaltungsstufe sind das Zollkriminalamt und die Bundesfinanzdirektionen angeordnet. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen.
Die Durchführung von Zollkontrollen ist eine Hauptaufgabe der Zollämter. Zollkontrolle bezeichnet die Überprüfung von Personen, Waren und Beförderungspapieren beim Übertritt einer Zollgrenze. Zollkontrollen werden allgemein von Zollbeamten durchgeführt.
Bei der Bestimmung der Reisefreimengen ist zwischen Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu unterscheiden. Normalerweise sind Reisefreimengen auf verbrauchsteuerpflichtige Waren beschränkt.
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