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Anschrift: | Grafhorster Str. 6, 38458 Velpke |
Telefon: | 053645251 |
Fax: | 053645252 |
E-Mail: | ratz.samtgemeinde@velpke.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Theodor-Müller-Straße 16a, 39646 Oebisfelde-Weferlingen |
Telefon: | 039002480450 |
Fax: | 03900248010 |
E-Mail: | info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de |
Anschrift: | Werderstr. 12, 38448 Wolfsburg |
Telefon: | 05361281110 |
Fax: | 05361281111 |
E-Mail: | friedhofsverwaltung@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Eichenweg 1, 38554 Weyhausen |
Telefon: | 05362978134 |
Fax: | 05362978191 |
E-Mail: | nadine.sahlmann@boldecker-land.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 38368 Grasleben |
Telefon: | 05357960014 |
Fax: | 05357960055 |
E-Mail: | krippendorf@grasleben.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 36, 38465 Brome |
Telefon: | 0583384129 |
Fax: | 0583384900 |
E-Mail: | rathaus@samtgemeinde-brome.de |
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Die Gemeinde Grafhorst liegt im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen. Mit seinen zahlreichen Rad- und Wanderwegen ist der Naturparks Elm-Lappwald, der in der Nähe von Grafhorst liegt, ein beliebtes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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