Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 051213090 |
Fax: | 051213092000 |
E-Mail: | info@landkreishildesheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 31061 Alfeld |
Telefon: | 05181703120 |
Fax: | 05181703216 |
E-Mail: | exner-hoebel@stadt-alfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 30880 Laatzen |
Telefon: | 051182054007 |
E-Mail: | teambildungundsport@laatzen.de |
Anschrift: | Lange Laube 7, 30159 Hannover |
Telefon: | 051116835934 |
Fax: | 051116834178 |
E-Mail: | 52@hannover-stadt.de |
Anschrift: | Süntelstr. 9, 31785 Hameln |
Telefon: | 051519033701 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter |
Telefon: | 053418390 |
Fax: | 053418394943 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Despetal liegt im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen. Durch seine Lage zwischen den Naturparks Weserbergland im Westen und dem etwas entfernten Harz im Osten ist Despetal ein beliebtes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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