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Der Gewerbeeintrag Kreth Kleineidam GmbH in Hildesheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Raumausstatter.
Kreth Kleineidam GmbH
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Wenn Sie kompetente Partner und Fachleute rund um die Raumausstattung suchen, dann sind Sie bei Kreth Kleineidam richtig. Wir sorgen dafür, dass Sie sich in Ihren Räumen wohlfühlen. Unser Betrieb ist spezialisiert auf die Bereiche Fensterdekorationen, Polsterarbeiten, Bodenbeläge, Tapeten, Wandbespannungen, Sonnenschutz für den Innen- und Außenbereich und Insektenschutz.
In allen Arbeitsbereichen verfügen wir über größte Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Unser Ziel ist es, für jede Aufgabe die optimale Lösung zu finden und bestmöglichst umzusetzen.
Hildesheim im gleichnamigen Landkreis ist sehr bekannt als katholischer Bischofssitz und Universitätsstadt. Hildesheim besteht aus den Ortschaften Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum...
Weitere Einträge zu Raumausstatter in Hildesheim im Branchenbuch
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Raumausstatter gestalten Innenräume u. a. mit Vorhängen, Gardinen, Jalousien und Wandbekleidungen. Auch Bodenbeläge werden von ihnen verlegt und Polstermöbel werden bezogen. Zu den Aufgaben von Raumausstattern gehören auch das Herstellen und Montieren von Sonnenschutzsystemen sowie Licht- und Sichtschutz. Kundenberatung zu allen Fragen der Innenraumgestaltung hat dabei Priorität.
Geschichte des Raumausstatter-Berufs
Raumausstatter ist ein sehr alter Beruf. Die Handwerker wurden als Tapezierer bezeichnet. Zu ihren Aufgaben zählten u. a. die Ausstattung von Wänden in Schlössern und hochherrschaftlichen Häusern mit wertvollen Wandbespannungen, Wandteppichen, Stoffdrapierungen und gepolsterten Sitzmöbeln. Später wurde der Beruf daher auch als Tapezierer-Dekorateur oder Polsterer und Dekorateur bezeichnet.
Tätigkeitsschwerpunkte
Raumausstatter sind oftmals nur in einem Einsatzgebiet tätig. Das betrifft u. a. Bodenleger, Gardinendekorateure oder Innendekorateure. Sie können auch als Messebauer oder in der reinen Werkstattfertigung mit Neuanfertigungen oder Reparaturen betraut sein. Die Kundenberatung im Verkauf von Dekorationsartikeln in Einrichtungshäusern fällt ebenfalls in ihren Arbeitsbereich. Auch in Theatern und in Fernsehstudios ist die Tätigkeit von Raumausstattern unverzichtbar.
Voraussetzungen für den Raumausstatter
Im Regelfall wird für den Beruf des Raumausstatters mindestens ein Hauptschulabschuss vorausgesetzt. Weiterhin muss ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten vorhanden sein. Teamfähigkeit und ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse von Kunden werden ebenfalls vorausgesetzt.