Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 051213094121 |
Fax: | 051213092000 |
E-Mail: | info@landkreishildesheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
Anschrift: | Markt 3, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 051213013160 |
Fax: | 051213013178 |
E-Mail: | umwelt@stadt-hildesheim.de |
Anschrift: | Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar |
Telefon: | 05321760 |
Fax: | 0532176696 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Joachim-Campe-Straße 9-11, 38226 Salzgitter |
Telefon: | 053418393222 |
Fax: | 053418394936 |
E-Mail: | umwelt@stadt.salzgitter.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden |
Telefon: | 055317070 |
Fax: | 05531707336 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-holzminden.de |
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Im Landkreis Hildesheim ist die Gemeinde Landwehr gelegen. Der Ort ist ideal zum Erholen geeignet, da er zwischen den Naturparks Weserbergland und Harz liegt.
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Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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