Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn |
Telefon: | 0495280524 |
Fax: | 0495280530 |
E-Mail: | gemeinde@ostrhauderfehn.de |
Anschrift: | Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919260 |
Fax: | 04919261388 |
E-Mail: | info@landkreis-leer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn |
Telefon: | 049529030 |
Fax: | 04952903359 |
E-Mail: | gemeinde@rhauderfehn.de |
Anschrift: | Hauptstraße 507, 26683 Saterland |
Telefon: | 04498940134 |
Fax: | 04498940200 |
E-Mail: | rathaus@saterland.de |
Anschrift: | Theodor-Klinker-Platz 1, 26676 Barßel |
Telefon: | 04499810 |
Fax: | 044998159 |
E-Mail: | info@barssel.de |
Anschrift: | Rathausring 8-12, 26849 Filsum |
Telefon: | 04957918015 |
Fax: | 04957918040 |
E-Mail: | gemeinde@juemme.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen |
Telefon: | 049559330 |
Fax: | 04955933299 |
E-Mail: | gemeinde@westoverledingen.de |
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Vermutlich reicht die Historie von Ostrhauderfehn bis in das 18. Jahrhundert zurück. Der ostfriesische Ort liegt in der Nähe von Saterland im Landkreis Leer. Eine der wohl bekanntesten Sehenswürdigkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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