Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Diemel 2, 21406 Melbeck |
Telefon: | 0413490846 |
Fax: | 0413490869 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-ilmenau.de |
Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 29553 Bienenbüttel |
Telefon: | 05823980014 |
Fax: | 05823980098 |
E-Mail: | rathaus@bienenbuettel.de |
Anschrift: | Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen |
Telefon: | 04132920913 |
Fax: | 04132920916 |
E-Mail: | rathaus@samtgemeinde-amelinghausen.de |
Anschrift: | Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 041313093630 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 21397 Barendorf |
Telefon: | 04137800831 |
Fax: | 04137800840 |
E-Mail: | rathaus@ostheide.de |
Anschrift: | Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen |
Telefon: | 05821890 |
Fax: | 0582189480 |
E-Mail: | info@bevensen-ebstorf.de |
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Im Bundesland Niedersachsen liegt die Gemeinde Barnstedt im Landkreis Lüneburg. Im Theater Rampenlicht werden hervorragende Theaterstücke aufgeführt – ein Besuch lohnt sich!
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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