Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 041313093546 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884762680 |
Fax: | 03884762693 |
E-Mail: | stadt@boizenburg.de |
Anschrift: | Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg |
Telefon: | 03884738551 |
Fax: | 03884738540 |
E-Mail: | info@amtboizenburgland.de |
Anschrift: | Amtsplatz 1, 21514 Büchen |
Telefon: | 0415580090 |
Fax: | 041558009999 |
E-Mail: | info@gemeinde-buechen.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399100 |
E-Mail: | bauen@lkharburg.de |
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Unweit östlich von Lüneburg befindet sich Reinstorf. Traditionell wird in Reinstorf Landwirtschaft betrieben. Das alljährliche Schützenfest der Gemeinde lädt zum Besuch ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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