Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 31582 Nienburg |
Telefon: | 050219670 |
Fax: | 05021967429 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217031323 |
Fax: | 057217032390 |
E-Mail: | schulamt@schaumburg.de |
Anschrift: | Portastr. 13, 32423 Minden |
Telefon: | 057180713603 |
Fax: | 057180733608 |
E-Mail: | info@minden-luebbecke.de |
Anschrift: | Lange Laube 7, 30159 Hannover |
Telefon: | 051116835934 |
Fax: | 051116834178 |
E-Mail: | 52@hannover-stadt.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231150 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 30880 Laatzen |
Telefon: | 051182054007 |
E-Mail: | teambildungundsport@laatzen.de |
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Im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen liegt die Gemeinde Husum. Nach einem Brand wurde die imposante, barocke St.Jakobi-Kirche im Jahre 1776-1778 wieder neu erbaut. Barocke Architektur begeistert hier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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