Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431850 |
Fax: | 0443185200 |
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447115164 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
Anschrift: | Industriestraße 1h, 26121 Oldenburg |
Telefon: | 04412354444 |
Fax: | 04412353110 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221991155 |
Fax: | 04221992034 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Blockener Straße 6, 28816 Stuhr |
Telefon: | 04215695325 |
Fax: | 04215695300 |
E-Mail: | gemeinde@stuhr.de |
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Großenkneten, das zwischen den Flüssen Hunte und Lethe liegt, ist eine große Flächengemeinde und gehört zum Landkreis Oldenburg. In Großenkneten kann die modernste und umweltfreundlichste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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