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Ordnungsämter in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausplatz 1, 30966 Hemmingen
Telefon:05114103139
Fax:05114103293
E-Mail:rathaus@stadthemmingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 15-18 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Marktplatz 13, 30880 Laatzen
Telefon:051182053201
Fax:051182053299
E-Mail:rathaus@laatzen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Große Horststr. 40-44, 29328 Faßberg
Telefon:0505559735
Fax:05055597935
E-Mail:jan-christoph.rehder@fassberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 und Do 15:00-18:00 Uhr
Anschrift:Südstraße 1, 31515 Wunstorf
Telefon:05031101331
Fax:05031101212
E-Mail:stadt@wunstorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
Anschrift:Nordstr. 21, 31319 Sehnde
Telefon:05138707234
Fax:05138707262
E-Mail:rathaus@sehnde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 1, 38536 Meinersen
Telefon:0537289313
Fax:053728980
E-Mail:info@sg-meinersen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr (außer Mi.), Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Anschrift:Poststr. 12, 29614 Soltau
Telefon:0519182322
Fax:0
E-Mail:info@stadt-soltau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Do 14:00-18:00 Uhr
Anschrift:Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden
Telefon:05108640432
Fax:051086404199
E-Mail:info@gehrden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Anschrift:Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen
Telefon:0517618815
Fax:0517618877
E-Mail:info.rathaus@edemissen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 1, 30982 Pattensen
Telefon:051011001310
Fax:051011001108
E-Mail:rathaus@pattensen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 15-18 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Niedersachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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