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Der Gewerbeeintrag Heiko's Fahrschule Inh. Heiko Höppner in Kirchtimke ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Heiko's Fahrschule Inh. Heiko Höppner
Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast und wir dir jetzt beratend zu Seite stehen dürfen. Damit du auch schnell deinem Traum vom eigenen Fahren nachgehen kannst, möchten wir dir unsere Fahrschule vorstellen. Dass, was du sonst noch an Informationen benötigst damit dein Wunsch vom eigenen Führerschein in Erfüllung geht, erfährst du hier. Wir hoffen, dich bald bei uns als Fahrschüler begrüßen zu dürfen.
Kirchtimke gehört zum Landkreis Rotenburg. Die Gemeinde wurde erstmals im Jahre 1148 urkundlich erwähnt. Beliebt ist der Ausflugsort vor allem im Sommer wegen seines schön gelegenen Campingplatzes mit...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Kirchtimke im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.