Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 31, 21729 Freiburg (Elbe) |
Telefon: | 04779923151 |
Fax: | 04779923134 |
E-Mail: | harald.breitmoser@nordkehdingen.de |
Anschrift: | Am Sande 2, 21682 Stade |
Telefon: | 04141120 |
Fax: | 04141121025 |
E-Mail: | info@landkreis-stade.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor |
Telefon: | 04771602130 |
Fax: | 04771602230 |
E-Mail: | stadt@hemmoor.de |
Anschrift: | Sietwender Strasse 27, 21706 Drochtersen |
Telefon: | 04143919114 |
Fax: | 04143919125 |
E-Mail: | gemeinde@drochtersen.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 25348 Glückstadt |
Telefon: | 04124930124 |
Fax: | 0412493066124 |
E-Mail: | standesamt@glueckstadt.de |
Anschrift: | Koogstraße 61-63, 25541 Brunsbüttel |
Telefon: | 04852391288 |
Fax: | 04852391160 |
E-Mail: | info@stadt-brunsbuettel.de |
Anschrift: | Kohlmarkt 25, 25554 Wilster |
Telefon: | 0482394820 |
Fax: | 04823948220 |
E-Mail: | amt@wilstermarsch.de |
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Oederquart gehört der Samtgemeinde Nordkehdingen an. Die Gemeinde fand 1331 ihre urkundliche Ersterwähnung. Große Bekanntheit besitzt Oederquart durch den Thingplatz, wie auch durch seine Kehdinger...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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