Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 058182244 |
Fax: | 058182435 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen |
Telefon: | 05818006335 |
Fax: | 058180076335 |
E-Mail: | udo.kraaz@stadt.uelzen.de |
Anschrift: | Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow |
Telefon: | 05841120539 |
Fax: | 05841120543 |
E-Mail: | denkmalpflege@luechow-dannenberg.de |
Anschrift: | Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313093648 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131261462 |
Fax: | 04131262462 |
E-Mail: | brita.colberg@landkreis-lueneburg.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840408 |
Fax: | 03901840413 |
E-Mail: | Sandra.Gehler@Altmarkkreis-Salzwedel.de |
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Der idyllische Ort ist mitten in der Lüneburger Heide gelegen und daher natürlich ein attraktives Urlaubsziel. Oetzen ist Mitglied der Samtgemeinde Rosche.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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