Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lüchower Straße 15, 29571 Rosche |
Telefon: | 0580396017 |
Fax: | 0580396040 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-rosche.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen |
Telefon: | 05818000 |
Fax: | 058180076890 |
E-Mail: | info@stadt.uelzen.de |
Anschrift: | Langdoren 4, 29559 Wrestedt |
Telefon: | 0580295521 |
Fax: | 0580295566 |
E-Mail: | info@sg-aue.de |
Anschrift: | Lindenstraße 12, 29549 Bad Bevensen |
Telefon: | 05821890 |
E-Mail: | info@bevensen-ebstorf.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 54, 29556 Suderburg |
Telefon: | 0582698030 |
Fax: | 0582698070 |
E-Mail: | m.stolte@suderburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 29553 Bienenbüttel |
Telefon: | 05823980014 |
Fax: | 05823980098 |
E-Mail: | rathaus@bienenbuettel.de |
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Bereits 1032 wurde Rätzlingen erstmalig schriftlich dokumentiert. Die Gemeinde ist in der landschaftlich reizvollen Umgebung der Lüneburger Heide gelegen. Rätzlingen zeichnet sich durch eine vorwiegend...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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