Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231150 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619832611 |
Fax: | 042619832699 |
E-Mail: | sport@lk-row.de |
Anschrift: | Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen |
Telefon: | 042136159185 |
Fax: | 04213612072 |
E-Mail: | office@sport.bremen.de |
Anschrift: | Am Osterholze 2a, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919302274 |
Fax: | 04791930112274 |
E-Mail: | lena.trapp@landkreis-osterholz.de |
Anschrift: | Lange Str. 7-9, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221991140 |
Fax: | 04221991225 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schrabberdeich 1, 26919 Brake |
Telefon: | 04401102250 |
Fax: | 04401102216 |
E-Mail: | stadt@brake.de |
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In der Wümmeniederung, im nördlichen Landkreis Verden befindet sich die Gemeinde Ottersberg. Ein Besuch des historischen Amtshofs sowie des Jüdischen Friedhofs lohnt sich sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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