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Anschrift: | Am Markt 2-4, 26427 Esens |
Telefon: | 0497120645 |
Fax: | 0497120666 |
E-Mail: | edith.abken@esens.de |
Anschrift: | Am Markt 9, 26409 Wittmund |
Telefon: | 044628601 |
Fax: | 04462861125 |
E-Mail: | landkreis@lk.wittmund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund |
Telefon: | 04462983121 |
Fax: | 04462983299 |
E-Mail: | rathaus@stadt.wittmund.de |
Anschrift: | Helmsteder Straße 1, 26434 Wangerland |
Telefon: | 04463989115 |
Fax: | 04463989150 |
E-Mail: | gemeinde@wangerland.org |
Anschrift: | Am Kirchplatz 11, 26441 Jever |
Telefon: | 04461939112 |
Fax: | 04461939100 |
E-Mail: | info@stadt-jever.de |
Anschrift: | Hauptstraße 28, 26465 Langeoog |
Telefon: | 049726930 |
Fax: | 04972693116 |
E-Mail: | gemeinde@langeoog.de |
Anschrift: | Auricher Str. 9, 26556 Westerholt |
Telefon: | 0497591930 |
Fax: | 04975919355 |
E-Mail: | info@holtriem.de |
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Schon 1191 wurde der Ort in einer Urkunde genannt. Werdum befindet sich im Harlingerland, unweit von Holtriem und Esens. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch ihre geschichtsträchtige Burg. Auch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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