Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Amt 61-02, 53103 Bonn |
Telefon: | 0228770 |
Fax: | 0228774646 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Endenicher Straße 133, 53115 Bonn |
Telefon: | 02289834163 |
Fax: | 02289834282 |
E-Mail: | erich.classen@lvr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241133477 |
E-Mail: | gabriele.paar@rhein-sieg-kreis.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
Fax: | 0264197570 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Anschrift: | Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225114442 |
Fax: | 0225114452 |
E-Mail: | crelles@euskirchen.de |
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225115523 |
Fax: | 0225115467 |
E-Mail: | bauamt@kreis-euskirchen.de |
Anschrift: | Cäcilienstraße 46, 50667 Köln |
Telefon: | 022122128094 |
Fax: | 022122124030 |
E-Mail: | roemisch-germanisches-museum@stadt-koeln.de |
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Die Bundesstadt Bonn liegt am Übergang des Rheinischen Schiefergebirges zur Niederrheinischen Tiefebene am Rhein und ist gegliedert in die Stadtbezirke Bad Godesberg, Beuel, Bonn und Hardtberg. Der Ort...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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