Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Dorn 40, 47249 Duisburg |
Telefon: | 02037398765 |
E-Mail: | rene.massong@vlh.de |
Anschrift: | Kämpenstr. 23, 45147 Essen |
Telefon: | 02018925722 |
E-Mail: | sandra.vogler@vlh.de |
Anschrift: | Hubertstr. 218a, 45307 Essen |
Telefon: | 020161679761 |
E-Mail: | joerg.schulz-pink@vlh.de |
Anschrift: | Hedwigstr. 32, 45130 Essen |
Telefon: | 02014901203 |
E-Mail: | martin.pues@vlh.de |
Anschrift: | Beckerfelder Str. 6, 47269 Duisburg |
Telefon: | 0203760950 |
E-Mail: | steffi.klaas@vlh.de |
Anschrift: | Starenstr. 26a, 48599 Gronau |
Telefon: | 0256280567 |
Fax: | 02562818523 |
E-Mail: | thomas.wessling@vlh.de |
Anschrift: | Südwall 64, 47798 Krefeld |
Telefon: | 021517888698 |
Fax: | 021519379342 |
E-Mail: | gernot.noether@vlh.de |
Anschrift: | Langenhorster Str. 23a, 42551 Velbert |
Telefon: | 02051980561 |
E-Mail: | rainer.unterfeld@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 56, 42579 Heiligenhaus |
Telefon: | 020565840920 |
Fax: | 02056594868 |
E-Mail: | eva-maria.merz@vlh.de |
Bocholt im Kreis Borken liegt im westlichen Münsterland an der Bocholter Aa und wurde 779 erstmals urkundlich erwähnt. Bocholt ist gegliedert in Barlo, Biemenhorst, Hemden, Holtwick, Liedern, Lowick...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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