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Bürgerämter in Gütersloh (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Bürgeramt
0.95 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Telefon:05241822282
Fax:05241822044
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bürgeramt
8.38 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Paderborner Straße 5, 33415 Verl
Telefon:05246961181
Fax:05246961250
E-Mail:kontakt@verl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr Sa 9:30-12 Uhr
(5)
Bürgeramt
9.08 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon:052429630
Fax:05242963222
E-Mail:info@rh-wd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Bürgerbüro
11 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Rathausstraße 31, 33397 Rietberg
Telefon:05244986101
Fax:05244986400
E-Mail:buergerbuero@stadt-rietberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bürgeramt
11.28 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon:05245444102
Fax:05245444101
E-Mail:kontakt@herzebrock-clarholz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-16:30 Uhr Di 8-17:30 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(1)
Bürgeramt
11.49 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Telefon:052049970
Fax:05204997225
E-Mail:info@steinhagen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bürgeramt
13.18 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Münsterstr. 14, 33428 Harsewinkel
Telefon:05247935202
Fax:05247935114
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
(3)
Bürgeramt
15.68 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Klutenbrinkstr. 5, 33449 Langenberg
Telefon:052485080
Fax:0524850848
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:00 Uhr, Di 7:30-17:30 Uhr, Mi 7:30-16:00 Uhr, Do 7:30-17:30 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
(4)
Bürgeramt
16.72 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon:0520789050
Fax:052078905541
E-Mail:info@stadt-shs.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr
Di 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(5)
Bürgeramt
17.29 km von Gütersloh (Landkreis)
Anschrift:Ravensberger Straße 1, 33790 Halle/Westfalen
Telefon:05201183152
Fax:05201183110
E-Mail:kontakt@hallewestfalen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-13 Uhr und 14-16:30 Uhr Do 8-13 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Gütersloh (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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