Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 32052 Herford |
Telefon: | 0800100048011 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 4, 32479 Hille |
Telefon: | 05714044265 |
Anschrift: | Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp |
Telefon: | 05772562182 |
Anschrift: | Weserglacis 2, 32423 Minden |
Telefon: | 0571890 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Bahnhof 6, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 0800100048011 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | ab-bielefeld@drv-westfalen.de |
Anschrift: | Paulinenstraße 45, 32756 Detmold |
Telefon: | 05231977580 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Anno 1150 fand Kirchlengern seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ort ist ca. 25 km nördlich von Bielefeld im Kreis Herford gelegen. Das Feuerwehrmuseum sollte besichtigt werden. Auch ein Besuch des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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