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Vollstreckungsgericht Arnsberg

Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg

(keine Bewertungen)
Telefon:029318046
Fax:02931804777
E-Mail:poststelle@ag-arnsberg.nrw.de
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Vollstreckungsgerichte können zum Beispiel tätig werden, wenn es um Vollstreckungshandlungen wie Zwangsversteigerungen oder Zwangsvollstreckungen geht. Jedes Vollstreckungsgericht ist in der Regel einem Amtsgericht zugeordnet.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Vollstreckungsgericht-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 51.3921173, Längengrad: 8.0632045

Vollstreckungsgericht Arnsberg: Informationen zu Vollstreckungsgericht Arnsberg

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FAQ und Ratgeber Vollstreckungsgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Vollstreckungsgericht

Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.

Aufgaben der Vollstreckungsgerichte

Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.

Örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.

Zwangsvollstreckungsrecht

In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.

Vollstreckungsbehörde

Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.