Camping in Köln im Branchenbuch
China Visa Service im Branchenbuch Köln
Burgmauer 6, 50667 Köln
0221 30060519
Der Gewerbeeintrag China Visa Service in Köln ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Camping.
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Straße | Burgmauer 6 | |
PLZ, Ort | 50667 Köln | |
Koordinaten | 50.9414,6.9557 |
Montag | 09:00 - 19:00 |
Dienstag | 09:00 - 19:00 |
Mittwoch | 09:00 - 19:00 |
Donnerstag | 09:00 - 19:00 |
Freitag | 09:00 - 19:00 |
Samstag | 09:00 - 19:00 |
Sonntag | 09:00 - 19:00 |
Die Universitätsstadt Köln ist zugleich die größte Stadt Nordrhein-Westfalens und eine der ältesten Städte der Bundesrepublik Deutschland. Bereit im 1. Jahrhundert n.Chr. erhielt Köln, strategisch...
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Unter Camping versteht man eine besondere Form des Tourismus. Dabei wird in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen gewohnt und geschlafen. Camping gehört zu den weit verbreiteten und sehr beliebten Reiseformen, die auch in Natur- oder Nationalparks ermöglicht wird.
Campingplätze stellen den Urlaubern normalerweise sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Dazu gehören auch Einkaufsmöglichkeiten und Fast-Food-Restaurants. In besonders begehrten Urlaubsregionen sind die Angebote sehr viel umfangreicher. Dort können Campingplätze u.a. mit Supermärkten, Restaurants, eigenen Schwimmbädern, Fernsehanschlüssen und Internetangeboten ausgestattet sein.
In der wärmeren Jahreszeit gehört Camping für viele Menschen zur Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Zu den besonderen Campingformen zählt Dauercamping an immer derselben Stelle. Auch Wintercamping bei niedrigen Temperaturen bei Schnee und Eis sowie Camping in Wüsten und auf Bergen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem wird Camping oft mit Sport verbunden. Hier sind Fahrrad- und Kanucamping als Beispiele zu nennen.
Camping unterliegt in jedem Land anderen Gestattungsbedingungen. Daher ist jedem Camper anzuraten, sich vor seiner Reise über diese Bedingungen zu informieren. In Italien sind beispielsweise die Kommunen zuständig. In Deutschland regeln Landes- und Bundesgesetze die Gestattung von Camping. Letzteres setzt in allen europäischen Ländern eine behördliche Genehmigung voraus. Lediglich auf Privatgrundstücken (z. B. Zeltplatz) ist nur eine Genehmigung des Eigentümers erforderlich.
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