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Fahrschule in Stolberg (Rheinland) im Branchenbuch


Fahrschule Seeger Inh. Harald Seeger im Branchenbuch Stolberg

Schevenhütter Strasse 5, 52224 Stolberg


02409 7024343


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Seeger Inh. Harald Seeger in Stolberg (Rheinland) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Seeger Inh. Harald Seeger

Ihre Fahrschule für alle Führerscheinklassen in Stolberg und Umgebung.

Anschrift

StraßeSchevenhütter Strasse 5
PLZ, Ort52224 Stolberg
Koordinaten50.7735,6.3029
KFZ-Navigation50.7734,6.3028

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag16:00 - 19:00
Dienstaggeschlossen
Mittwoch16:00 - 19:00
Donnerstaggeschlossen
Freitag11:00 - 14:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Bürozeiten

Weitere Informationen

StichwörterFührerschein Klasse A, Führerschein Klasse A1, Führerschein Klasse A2, Führerschein Klasse AM, Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein Klasse B197, Führerschein Klasse B196, Führerschein Klasse B97, Mofaführerschein, Prüfbescheinigung Mofa, Motorradführerschein, Anhängerführerschein, Hängerführerschein, Autoführerschein, Fahrschule, Erste-Hilfe-Kurs, Zweiradausbildung von Motorrad zu Motorrad, Führschein für Menschen mit förderungsbedarf, Überprüfung von Menschen mit Förderungsbedarf, Begleitung zum Führerschein, Führerschein ab 17, begleitenes Fahren, Führerschein mit Begleitung, Kosten für den Führerschein, Führerschein spezieller Klassen, Fahrschule mit Elektroautos, Fahrschule mit Schaltwagen, Rollerführerschein
ProduktePrüfbescheinigung Mofa, Führerschein Klasse AM, Führerschein Klasse A1, Führerschein Klasse A, Führerschein Klasse A2, Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse B197, Führerschein Klasse B96, Führerschein Klasse B196
DienstleistungenErste- Hilfe-Kurs, Begleitung zur theoretischen Prüfung, Vorbereitung zur theoretischen Prüfung, praktische Zweiradausbildung von Motorrad zu Motorrad, Auffrischungsfahrten für erfahrene Autofahrer 70+, ausführliche Informationen zum Erwerb des Führerscheins, ELBE (elektronische Lernstandsburteilung), transparente Ausbildung durch Apps

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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