Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen |
Telefon: | 052229520 |
E-Mail: | stadt@bad-salzuflen.de |
Anschrift: | Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold |
Telefon: | 05231624820 |
Fax: | 05231627881 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Amtshausstr. 3, 32051 Herford |
Telefon: | 05221131402 |
Fax: | 0522113171402 |
E-Mail: | r.wojahn@kreis-herford.de |
Anschrift: | Ostkorso 8, 32543 Bad Oeynhausen |
Telefon: | 05731144200 |
Fax: | 05731141900 |
E-Mail: | info@badoeynhausen.de |
Anschrift: | Paulusstr. 1, 33602 Bielefeld |
Telefon: | 0521512891 |
Fax: | 0521512909 |
E-Mail: | sportamt@bielefeld.de |
Anschrift: | Portastr. 13, 32423 Minden |
Telefon: | 057180713603 |
Fax: | 057180733608 |
E-Mail: | info@minden-luebbecke.de |
Anschrift: | Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh |
Telefon: | 05241850 |
Fax: | 05241854000 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de |
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Bad Salzuflen ist ein Kurort im Kreis Lippe und liegt an der Ravensberger Mulde. Bad Salzuflen ist gegliedert in Bad Salzuflen, Biemsen-Ahmsen, Ehren-Breden, Grastrup-Hölsen, Holzhausen, Lockhausen...
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Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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