Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 5, 32756 Detmold |
Telefon: | 05231977346 |
Fax: | 05231977299 |
E-Mail: | info@detmold.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Drawen Hof 1, 32791 Lage |
Telefon: | 05232601210 |
Fax: | 05232601444 |
E-Mail: | Buergerservice@lage.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg |
Telefon: | 05234201298 |
Fax: | 05234201222 |
E-Mail: | post@horn-badmeinberg.de |
Anschrift: | Pivitsheider Straße 16, 32832 Augustdorf |
Telefon: | 05237971061 |
Fax: | 05237971037 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 1, 32657 Lemgo |
Telefon: | 052612130 |
Fax: | 05261213215 |
E-Mail: | info@lemgo.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 33813 Oerlinghausen |
Telefon: | 0520249324 |
Fax: | 0520249393 |
E-Mail: | info@oerlinghausen.de |
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Detmold im Kreis Lippe liegt ca. 30km östlich von Bielefeld und war 1468-1918 Residenzstadt der Fürsten zu Lippe. Sehr bekannt ist Detmold für das Westfälische Freilichtmuseum sowie das Landestheater...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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