Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen |
Telefon: | 05702822214 |
Fax: | 05702822298 |
E-Mail: | info@petershagen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kleiner Domhof 17, 32423 Minden |
Telefon: | 057189888 |
Fax: | 057189282 |
E-Mail: | buergerbuero@minden.de |
Anschrift: | Hauptstraße 46, 31712 Niedernwöhren |
Telefon: | 05721970629 |
Fax: | 05721970618 |
E-Mail: | info@sg-niedernwoehren.de |
Anschrift: | Am Rathaus 4, 32479 Hille |
Telefon: | 057140440 |
Fax: | 05714044400 |
E-Mail: | info@hille.de |
Anschrift: | Balkenkamp 1, 31600 Uchte |
Telefon: | 057631830 |
Fax: | 0576318381 |
E-Mail: | rathaus@sg-uchte.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 7, 31691 Helpsen |
Telefon: | 0572439815 |
Fax: | 0572439830 |
E-Mail: | m.schmaltz@sg-nienstaedt.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Petershagen im Kreis Minden-Lübbecke liegt an der Weser und ist heute sehr bekannt für das Schloss Petershagen, die zahlreichen Windmühlen, denn so befindet sich Petershagen an der Westfälischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
|