Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathaus Rheydt, Markt 11, 41236 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161259070 |
Fax: | 02161259199 |
E-Mail: | strassenmanagement@moenchengladbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391436 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
Anschrift: | Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
Telefon: | 0243185285 |
Fax: | 02431859285 |
E-Mail: | bernhard.rembarz@erkelenz.de |
Anschrift: | Schloßstraße 20, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 021816016601 |
Fax: | 021816016699 |
E-Mail: | tiefbauamt@rhein-kreis-neuss.de |
Anschrift: | Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld |
Telefon: | 02151860 |
Fax: | 02151861111 |
E-Mail: | FB63@krefeld.de |
Anschrift: | Moselstraße 24, 41464 Neuss |
Telefon: | 02131906601 |
Fax: | 02131902475 |
E-Mail: | tiefbau@stadt.neuss.de |
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Mönchengladbach m Niederrhein liegt zwischen Roermond und Düsseldorf, ca. 16km westlich des Rheins. Gegliedert ist Mönchengladbach in die Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten, Neuwerk...
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Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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