Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261886502 |
Fax: | 02261886518 |
E-Mail: | amt65@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
Fax: | 023519666866 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Anschrift: | Lindenplatz 7, 57078 Siegen |
Telefon: | 02714040 |
Fax: | 02714042737 |
E-Mail: | info@siegen.de |
Anschrift: | Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen |
Telefon: | 02713331914 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Anschrift: | Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202141287 |
E-Mail: | geschaeftsstelle.fb6@stadt-gl.de |
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Bergneustadt im Bergischen Land liegt im Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln und wurde bereits im Jahre 1301 erstmals urkundlich erwähnt. Bergneustadt ist überregional bekannt für den „Bunten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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