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Lohnsteuerhilfe Engelskirchen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hessklöhweg 13, 51674 Wiehl
Telefon:02262717678
E-Mail:caren.zautke@vlh.de
Anschrift:In der Schleeharth 13, 53809 Ruppichteroth
Telefon:02295901285
E-Mail:markus.lehmann@vlh.de
(3)
MZ-Lohnsteuerhilfe e.V.
21.43 km von Engelskirchen
Anschrift:Hauptstraße 23, 58540 Meinerzhagen
Telefon:017613635478
E-Mail:info@mzlohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungs­zeiten:Montag
Auswärtstermine

Dienstag – Donnerstag
09:00 - 13:30 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
Anschrift:Grafweg 10, 42477 Radevormwald
Telefon:0219530414
E-Mail:kornelia.roeser@vlh.de
Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
Anschrift:Europaring 38, 51109 Köln
Telefon:022129754476
E-Mail:lyudmila.snizhko@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 593, 51145 Köln
Telefon:022036083266
Fax:022036083268
E-Mail:friedhelm.goergens@vlh.de
Anschrift:Weyerbuscher Str. 22, 51570 Windeck-Leuscheid
Telefon:02292800023
Fax:02292921956
E-Mail:edith.hennen@vlh.de
Anschrift:Rochollsberg 9, 42477 Radevormwald
Telefon:021956896893
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 16, 42853 Remscheid
Telefon:021914646438
E-Mail:wolfgang.hober@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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