Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Königstr. 16, 33142 Büren |
Telefon: | 05251970161 |
Fax: | 05251970120 |
E-Mail: | info@bueren.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An der Abtei 1, 59590 Geseke |
Telefon: | 029425000 |
Fax: | 0294250025 |
E-Mail: | info@geseke.de |
Anschrift: | Poststraße 15, 33181 Bad Wünnenberg |
Telefon: | 0295370926 |
Fax: | 0295370978 |
E-Mail: | stadt@bad-wuennenberg.de |
Anschrift: | Marktstraße 8, 33154 Salzkotten |
Telefon: | 052585070 |
E-Mail: | stadtverwaltung@salzkotten.de |
Anschrift: | Unter der Burg 1, 33178 Borchen |
Telefon: | 052513888125 |
Fax: | 052513888100 |
E-Mail: | info@borchen.de |
Anschrift: | Hachtorstraße 26 , 59602 Rüthen |
Telefon: | 02952818127 |
Fax: | 02952818170 |
E-Mail: | post@ruethen.de |
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Büren im Kreis Büren liegt am Südwestrand der Paderborner Hochfläche an der Afte und der Alme. Erstmals 1095 urkundlich erwähnt, ist Büren gegliedert in Ahden, Barkhausen, Brenken, Büren, Eickhoff...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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