Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Springpatt 3, 33129 Delbrück |
Telefon: | 052509960 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof |
Telefon: | 052575009142 |
Fax: | 052575009220 |
E-Mail: | info@hoevelhof.de |
Anschrift: | Marktstraße 8, 33154 Salzkotten |
Telefon: | 052585071152 |
Fax: | 0525850727 |
E-Mail: | stadtverwaltung@salzkotten.de |
Anschrift: | Pontanusstraße 55, 33102 Paderborn |
Telefon: | 05251880 |
Fax: | 05251882000 |
E-Mail: | info@paderborn.de |
Anschrift: | Unter der Burg 1, 33178 Borchen |
Telefon: | 0525138880 |
Fax: | 052513888100 |
E-Mail: | info@borchen.de |
Anschrift: | Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe |
Telefon: | 05252260 |
Fax: | 0525226166 |
E-Mail: | info@bad-lippspringe.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Delbrück im Kreis Paderborn liegt im Osten der Westfälischen Bucht und liegt an der Lippe. Delbrück ist gegliedert in Anreppen, Bentfeld, Boke, Delbrück, Hagen, Lippling, Ostenland, Schöning, Steinhorst...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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