Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 2a, 33098 Paderborn |
Telefon: | 05251880 |
Fax: | 05251882000 |
E-Mail: | info@paderborn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unter der Burg 1, 33178 Borchen |
Telefon: | 052513888120 |
Fax: | 052513888100 |
E-Mail: | info@borchen.de |
Anschrift: | Friedrich-Wilh.-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe |
Telefon: | 05252260 |
Fax: | 0525226166 |
E-Mail: | info@bad-lippspringe.de |
Anschrift: | Marktstraße 8, 33154 Salzkotten |
Telefon: | 052585071185 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | stadtverwaltung@salzkotten.de |
Anschrift: | Kirchplatz 6, 33189 Schlangen |
Telefon: | 052529810 |
Fax: | 05252981222 |
E-Mail: | info@gemeinde-schlangen.de |
Anschrift: | Schloßstr. 14, 33161 Hövelhof |
Telefon: | 052575009103 |
Fax: | 052575009282 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Paderborn ist eine Universitätsstadt des gleichnamigen Kreises und liegt in der Westfälischen Tieflandsbucht. 1222 erstmals urkundlich erwähnt, ist Paderborn gegliedert in die Kernstadt sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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