Amt für Wohnungswesen in Bergheim (Wohnungsamt)

Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Telefon:02271 83-0
Fax:02271 83-2300
E-Mail:info@rhein-erft-kreis.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr

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Achtung: Wohngeldanträge und Wohnberechtigungsscheine werden über die Stadtverwaltung Bergheim bearbeitet. Kontakt: Sozialamt/ Wohnungswesen Bethlehemer Str. 9-11 50126 Bergheim Tel. 02271-89255 Fax: 02271-8971255.

Das Wohnungsamt des Rhein-Erft-Kreises ist nicht  für die Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen oder die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Das machen die 10 Kommunen des Kreises. Der Kreis ist zuständig für die Gewährung von Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.

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Wohnungsamt FAQ Top 3 Fragen

Wo beantragt man Wohngeld?
Was für Unterlagen muss ich für die Beantragung von Wohngeld mitbringen?
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Weitere Fragen

Wohnungsamt Bergheim: Informationen zu Amt für Wohnungswesen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Wohnungswesen in Bergheim. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Wohnungswesen in Bergheim können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt Dienstleistungen und Zuständigkeiten

§5-Schein
B-Schein
Freibeträge Wohnberechtigungsschein
Haushaltsmitglied Definition
Mietspiegel
Mietzuschuss Berechtigung
Online WBS-Antrag
Soziale Wohnraumförderung
Sozialwohnung Größe
Sozialwohnung Informationen
Wohnberechtigungsschein Anspruch
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohnberechtigungsschein Unterlagen
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeld beantragen
Wohngeld Höhe
Wohngeld und WBS Informationen
Wohngeld Unterlagen
Wohngeldrechner

Wohnungsamt Lexikon

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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Wichtige rechtliche Hinweise

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bei den aufgeführten Dienstleistungen und Zuständigkeiten handelt es sich um typische Angaben für die gewählte Kategorie Wohnungsamt. Beachten Sie bitte auch den Beschreibungstext des gewählten Eintrages in Bergheim! Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

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