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Der Gewerbeeintrag WGS in Erftstadt ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
WGS
" Geht nicht, gibt es nicht ! " Von der Planung bis zur Ausführung alles aus einer Hand!
Unsere zwanzigjährige Berufserfahrung im Pflaster und Fliesenbereich spricht für sich.
Die hochmotiviertes Mitarbeiter achtet immer auf präzise Handwerkliche Ausführung der Arbeiten, im Problemfall ist auch immer ein Lösungsvorschlag zur Hand. Immer Kundenorientiert höflich, sauberes Auftreten ,zuvorkommend lösen wir die uns gestellten Aufgaben. Sei es beim Pflastern oder bei der Terrassen und Gartengestaltung oder beim Fliesen bis hin zur Komplettsanierung bis hin zum Barriere freiem Bad.
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Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis liegt ca. 35km nordwestlich von Bonn und wurde erstmals um das Jahr 200 schriftlich erwähnt. Zahlreiche bemerkenswerte Bauten prägen das Stadtbild, so das Schloss Gracht in...
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Bauvorgang
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Baubeginn
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Bauüberwachung
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Bauabnahme
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.