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Anschrift: | Rabinstraße 6, 53111 Bonn |
Telefon: | 0228280801 |
Fax: | 022828081961 |
E-Mail: | service-zentrum.bonn@drv-rheinland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912124 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 0268185212 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wiesenstraße 2, 57537 Wissen |
Telefon: | 02742939166 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Singerbrinkstraße 41, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 0226180501 |
Fax: | 022618051961 |
E-Mail: | service-zentrum.gummersbach@drv-rheinland.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 9, 51439 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 0226180501 |
E-Mail: | service-zentrum.gummersbach@drv-rheinland.de |
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Anno 843 hatte Ruppichteroth seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde ist inmitten der eindrucksvollen Landschaft des Bergischen Landes gelegen. Die Teufelskiste, die Burg Herrnstein und die Rennenburg...
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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