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Lohnsteuerhilfe Troisdorf (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinstr. 5, 53518 Herschbroich
Telefon:02691932050
E-Mail:marlene.bochem@vlh.de
Anschrift:Rheinort 5, 40213 Düsseldorf
Telefon:021158006464
Fax:021117129877
E-Mail:marc.kuerten@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
Anschrift:Xantener Str. 10, 40474 Düsseldorf
Telefon:021199548698
Fax:021199548775
E-Mail:galina.wiebe@vlh.de
Anschrift:Eichendorffstr. 3, 40474 Düsseldorf
Telefon:021196042186
E-Mail:angelique.heymeier@vlh.de
Anschrift:Düsseldorfer Str. 81a, 40667 Meerbusch
Telefon:021326733799
E-Mail:kontakt@steudeu.de
Sprechzeiten:Mo-Fr. 9-17 Uhr sowie darüber hinaus und Termine Samstags möglich
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr. 9-17 Uhr sowie darüber hinaus und Termine Samstags möglich
Anschrift:Robert-Koch-Str. 28, 56179 Vallendar
Telefon:02616710533
Fax:02616710534
E-Mail:michael.klein@vlh.de
Anschrift:Büngertsweg 73, 56070 Koblenz
Telefon:0261801892
Fax:026198899489
E-Mail:herbert.schuth@vlh.de
Anschrift:Pfarrer-Kraus-Str. 77a, 56077 Koblenz
Telefon:02616678793
Fax:02616679522
E-Mail:dieter.augustin@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Troisdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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