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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte - Häufige Fragen

Was bewirkt die Gleichstellung behinderter und schwerbehinderter Personen?

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Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, jedoch weniger als 50 Prozent können auf entsprechenden Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das wirkt sich dann in jedem Fall positiv auf die Erlangung eines bestimmten Arbeitsplatzes und auf das Recht einen bestimmten Arbeitsplatz zu behalten. Diese Art der Gleichstellung bewirkt dann einen besonderen Kündigungsschutz. Normalerweise kommt es auch zu bestimmten Lohnkostenzuschüssen sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht für den Arbeitgeber. Weiterhin kann der Arbeitgeber Hilfen bei der Arbeitsplatzausgestaltung und eine Betreuung der Beschäftigten durch spezielle Fachdienste in Anspruch nehmen.

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