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Anschrift: | Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen |
Telefon: | 02713330 |
Fax: | 02713331750 |
E-Mail: | Post@Siegen-Wittgenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Erlenring 5, 35037 Marburg |
Telefon: | 064212960 |
Fax: | 06421296223 |
E-Mail: | bafoeg@studentenwerk-marburg.de |
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Erndtebrück befindet sich im südlichen Rothaargebirge. 1256 erstmals schriftlich dokumentiert, ist Erndtebrück vor allem als Herkunftsort des Instrumentenbauers Wilhelm Busch bekannt.
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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.
Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.
Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.
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