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Standesämter in Steinfurt (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Standesamt
15.59 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Telefon:05971939346
Fax:0
E-Mail:standesamt@rheine.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 15-17 Uhr
(1)
Standesamt
19.22 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Rathausstraße 6, 48268 Greven
Telefon:02571920238
Fax:02571920320
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Standesamt
19.79 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck
Telefon:02574890
Fax:0257489291
E-Mail:info@saerbeck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Standesamt
22.98 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Sünte-Rendel-Straße 14, 48477 Hörstel
Telefon:05454911131
Fax:054549118131
E-Mail:stadt@hoerstel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Standesamt
27.05 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen
Telefon:054858140
Fax:054858144
E-Mail:info@ladbergen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(3)
Standesamt
28.71 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren
Telefon:05451931181
Fax:05451931180
E-Mail:info@ibbenbueren.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-16 Uhr
Do 8-18 Uhr
(2)
Standesamt
30.99 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Bunte Straße 35, 48496 Hopsten
Telefon:05458932530
Fax:05458932593
E-Mail:standesamt@hopsten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr sowie Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(8)
Standesamt
33.19 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg
Telefon:05482703932
Fax:05482703991
E-Mail:info@tecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14:30-16 Uhr und Do 14:30-17:30 Uhr
(4)
Standesamt
34.68 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Tecklenburger Straße 2, 49525 Lengerich
Telefon:0548133114
Fax:0548133199
E-Mail:info@lengerich.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Standesamt
34.89 km von Steinfurt (Landkreis)
Anschrift:Markt 6-8, 49497 Mettingen
Telefon:054525231
Fax:054525285
E-Mail:info@mettingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:30 und Mo-Di 14:30 - 16:00 Uhr Do 14:30 - 17:30 Uhr
11 - 20 von 24
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Steinfurt (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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