Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 28, 49509 Recke |
Telefon: | 0545391022 |
Fax: | 0545391011 |
E-Mail: | info@recke.de |
Anschrift: | Große Straße 13, 49492 Westerkappeln |
Telefon: | 05404887120 |
Fax: | 0540488777 |
E-Mail: | info@westerkappeln.de |
Anschrift: | Hauptstraße 14, 49536 Lienen |
Telefon: | 0548373960 |
Fax: | 05483739659 |
E-Mail: | info@lienen.de |
Anschrift: | Westerkappelner Str. 19, 49504 Lotte |
Telefon: | 054048890 |
Fax: | 0540488950 |
E-Mail: | info@lotte.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 025529250 |
Fax: | 02552925390 |
E-Mail: | info@stadt-steinfurt.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1-3, 48612 Horstmar |
Telefon: | 02558790 |
Fax: | 025587931 |
E-Mail: | stadt@horstmar.de |
Anschrift: | Kirchstraße 19, 48493 Wettringen |
Telefon: | 025577825 |
Fax: | 025577845 |
E-Mail: | info@wettringen.de |
Anschrift: | Sendplatz 18, 48629 Metelen |
Telefon: | 025568925 |
Fax: | 025568911 |
E-Mail: | info@metelen.de |
Anschrift: | Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen |
Telefon: | 025558847 |
Fax: | 025558811 |
E-Mail: | gemeinde@schoeppingen.de |
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Im nördlichen Nordrhein-Westfalen liegt der Kreis Steinfurt. Dieser umfasst die zehn Städte Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Tecklenberg. Zudem...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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