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Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551691850 |
Fax: | 025516991801 |
E-Mail: | katasteramt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mercatorstraße 4+6, 49080 Osnabrück |
Telefon: | 0541503100 |
Fax: | 0541503101 |
E-Mail: | katasteramt-os@lgln.Niedersachsen.de |
Anschrift: | Albersloher Weg 33, 48155 Münster |
Telefon: | 02514926201 |
Fax: | 02514927755 |
E-Mail: | katasteramt@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581536209 |
Fax: | 02581536299 |
E-Mail: | geodatenzentrum@kreis-warendorf.de |
Anschrift: | Mühlentorstraße 16, 49808 Lingen |
Telefon: | 05919669660 |
Fax: | 059196696629 |
E-Mail: | katasteramt-lin@lgln.Niedersachsen.de |
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Tecklenburg liegt südwestlich von Osnabrück am Teutoburger Wald im Tecklenburger Land und wurde schon 1139 urkundlich erwähnt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Burg Tecklenburg, welche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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