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Lohnsteuerhilfe Schwerte

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Zum Mühlenstrang 17, 58239 Schwerte
Telefon:02304201903
E-Mail:stefanie.friedrich@vlh.de
Anschrift:Crispinstr. 23a, 44229 Dortmund
Telefon:020417778188
Fax:020417778189
E-Mail:eduard.kruza@vlh.de
Anschrift:Eichhoffstr. 5, 44229 Dortmund
Telefon:02312493576
E-Mail:arndt.klups@vlh.de
Anschrift:Traugottweg 9, 44225 Dortmund
Telefon:02311896427
Fax:02314753086
E-Mail:natalie.schlagin@vlh.de
Anschrift:Konkordiastr. 20, 58095 Hagen
Telefon:023313488136
Fax:023313488137
E-Mail:stefanie.pieper@vlh.de
Anschrift:Krückenweg 49, 44227 Dortmund
Telefon:02317581103
E-Mail:mike.antenbrink@vlh.de
Anschrift:Alter Mühlenweg 12, 44139 Dortmund
Telefon:02317760300
E-Mail:annette.klein@vlh.de
Anschrift:Karlstr. 24, 58135 Hagen
Telefon:023314738837
Fax:023314738848
E-Mail:oliver.haake@vlh.de
Anschrift:Königstr. 69a, 58300 Wetter
Telefon:023356849652
E-Mail:arndt.klups@vlh.de
Anschrift:Spickufer 12, 44149 Dortmund
Telefon:02319766888
Fax:02311896324
E-Mail:sabine.bargel@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 09-11, 15-19
Di 09-11, 16-19
Mi 09-11
Do 09-11, 16-19
Fr 11-17
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Schwerte? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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