Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391436 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld |
Telefon: | 02151860 |
Fax: | 02151861111 |
E-Mail: | FB63@krefeld.de |
Anschrift: | Rathaus Rheydt, Markt 11, 41236 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161259070 |
Fax: | 02161259199 |
E-Mail: | strassenmanagement@moenchengladbach.de |
Anschrift: | Moselstraße 24, 41464 Neuss |
Telefon: | 02131906601 |
Fax: | 02131902475 |
E-Mail: | tiefbau@stadt.neuss.de |
Anschrift: | Oberstraße 91, 41460 Neuss |
Telefon: | 021316010 |
Fax: | 021816016399 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schloßstraße 20, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 021816016601 |
Fax: | 021816016699 |
E-Mail: | tiefbauamt@rhein-kreis-neuss.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Willich am Niederrhein liegt im Kreis Viersen im Ballungsrandgebiet der Metropolregion Rhein-Ruhr und wurde 1137 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Willich in die Stadtteile Willich, Schiefbahn...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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