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Anschrift: | Julius-Remy-Str. 4, 56564 Neuwied |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz |
Telefon: | 026149330 |
Fax: | 0261493337014 |
E-Mail: | Poststelle@zbv-ko.fin-rlp.de |
Anschrift: | Sonnenwendstr. 2, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229360 |
Fax: | 06322936288 |
E-Mail: | info@ppa-duew.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-v-Boeselager-Str. 25, 53117 Bonn |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Ubierstr. 7-11, 50321 Brühl |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Rudolf-Virchow-Str. 5, 56073 Koblenz |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Bonner Straße 351, 50968 Köln |
Telefon: | 08004555530 |
E-Mail: | Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Mindener Str. 2, 50679 Köln |
Telefon: | 022182737452 |
Fax: | 022182732157 |
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Im Norden von Rheinland-Pfalz befindet sich der Landkreis Ahrweiler. Dieser umfasst die verbandsfreien Gemeinden Grafschaft, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen sowie Sinzig. Des Weiteren liegen die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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