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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Bockenheim (Weinstraße)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(1)
Integrationsbeauftragte Worms
12.15 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Marktplatz 2, 67547 Worms
Telefon:0624185371017102
Fax:062418537099
E-Mail:elisabeth.gransche@worms.de
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Frankenthal (Pfalz)
14.2 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Karolinenstr. 3, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon:0623389385
Fax:0623389550
E-Mail:birgit.loewer@frankenthal.de
(0)
Integrationsbeauftragte DonnersbergKreis
14.43 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden
Telefon:06352710245
Fax:06352710232
E-Mail:lbusch@donnersberg.de
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Alzey-Worms
15.93 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Telefon:067314081261
E-Mail:marter.doris@alzey-worms.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Stadt Bad Dürkheim
16.58 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim
Telefon:06322935129
(2)
Gleichstellungsbeauftragte Rhein-Pfalz-Kreis
22.44 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Telefon:06215909433
Fax:06215909634
E-Mail:dr.ksiensik@kv-rpk.de
(3)
Integrationsbeauftragte Ludwigshafen
22.65 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Rathausplatz 20, 67012 Ludwigshafen
Telefon:06215042629
Fax:06215043820
E-Mail:hannele.jalonen@ludwigshafen.de
(6)
Beauftragter für Integration und Migration Mannheim
23.51 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:E 5, 68159 Mannheim
Telefon:06212939431
Fax:06212939471
E-Mail:amt19@mannheim.de
(3)
Ausländerbeauftragte Neustadt an der Weinstraße
28.91 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321855467
Fax:06321855280
(3)
Ausländerbeauftragte Landkreis Bergstraße
32.42 km von Bockenheim (Weinstraße)
Anschrift:Gräffstr. 5, 64646 Heppenheim
Telefon:0625215786
Fax:0625215445549
E-Mail:brigitte.paddenberg@kreis-bergstrasse.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Bockenheim (Weinstraße)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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