Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229610 |
Fax: | 063229611156 |
E-Mail: | info@kreis-bad-duerkheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 10, 67547 Worms |
Telefon: | 062418534001 |
Fax: | 062418534099 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Nachtheideweg 1-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 0623389263 |
Fax: | 062338915303 |
E-Mail: | kultur@frankenthal.de |
Anschrift: | Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden |
Telefon: | 06352710197 |
Fax: | 06352710232 |
E-Mail: | kreisverwaltung@donnersberg.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314080 |
Fax: | 0673140884444 |
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Str. 42, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314950 |
Fax: | 06731495555 |
E-Mail: | information@alzey.de |
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Bockenheim liegt an der nördlichen Deutschen Weinstraße in der Pfalz. Sehenswert sind unter anderem die Martinskirche aus der Romanik (11. Jahrhundert), das Haus der Deutschen Weinstraße und das Schloss.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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