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Anschrift: | Weinstr. 16, 67157 Wachenheim an der Weinstr. |
Telefon: | 063229580405 |
Fax: | 063229580198 |
E-Mail: | info@vg-wachenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 79, 67133 Maxdorf |
Telefon: | 06237401114 |
Fax: | 06237401222 |
E-Mail: | willkommen@vg-maxdorf.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim |
Telefon: | 06231401161 |
Fax: | 06231401115 |
E-Mail: | info@vgds.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim |
Telefon: | 063539357228 |
Fax: | 06353935770 |
E-Mail: | verwaltung@vg-freinsheim.de |
Anschrift: | Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229350 |
Fax: | 063229351099 |
E-Mail: | abgaben@bad-duerkheim.de |
Anschrift: | Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt |
Telefon: | 06234946424 |
Fax: | 062349464724 |
E-Mail: | info@mutterstadt.de |
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Ellerstadt befindet sich in der Metropolregion Rhein-Neckar im Gebiet der Oberrheinischen Tiefebene. Wie archäologische Funde zeigen, wurde der Ort schon zur Römerzeit besiedelt. Im Jahre 783 fand...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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