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Anschrift: | Augustastr. 6, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Johannes-Kopp-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sonnenwendstr. 2, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229360 |
Fax: | 06322936288 |
E-Mail: | info@ppa-duew.de |
Anschrift: | Czernyring 22/11, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06221524385 |
E-Mail: | familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Bosenheimer Str. 16/26, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Groß-Gerauer-Weg 7, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 08004555533 |
E-Mail: | familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Bartningstr. 55, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061517060 |
Fax: | 06151706200 |
E-Mail: | landesfaminlienkasse@vk-darmstadt.de |
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Im Nordosten der Pfalz liegt die Gemeinde Obersülzen. Der Ort im Landkreis Bad Dürkheim ist maßgeblich durch die St. Johanneskirche und die Mennonitische Kirche geprägt. Auch der Mehrgenerationenhof...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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